Tatort
Kanzleramt
Die Sprecher der Koalitionsfraktionen im
CDU-Parteispenden-Untersuchungsausschuss Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen)
und Frank Hofmann (SPD) erklären zur Anhörung des Sonderermittlers Dr. Burkard
Hirsch:
Der Bericht des Sonderermittlers Dr. Burkhard Hirsch zu
Aktenvernichtung und Datenlöschungen spricht eine eindeutige Sprache:
- Bundeskanzler Kohl, der Chef des Bundeskanzleramtes
Bohl, die Staatsminister Pfeiffer und Schmidbauer haben gesäuberte Akten
hinterlassen. Teile der Akten wurden entweder geschreddert oder ausgelagert,
zum Beispiel in private Archive oder in die Konrad-Adenauer-Stiftung.
Darunter befinden sich zahlreiche eindeutig dienstliche Akten, die nicht
mitgenommen oder vernichtet werden durften.
- Der gesamte Datenbestand des Kanzleramtes zum
Zeitpunkt der Regierungsübernahme ist zu etwa zwei Dritteln zentral gelöscht
worden, und zwar zum großen Teil ohne Kenntnis der Nutzer der Daten.
- Die Aktenregistratur des Bundeskanzleramtes war so
mangelhaft, dass der Verbleib der Akten nicht lückenlos nachgewiesen werden
konnte. Akten konnten unkontrolliert entnommen werden.
- Sämtliche Akten (sechs Bände) zum Vorgang Leuna /
Minol, Elf-Aquitaine, die dem Untersuchungsausschuss "Treuhand"
vorgelegt worden waren, sind nach der Rückgabe durch den
Untersuchungsausschuss im Kanzleramt verschwunden. Die bei Abgabe angelegten
Kopien sind zwar vorhanden, aber nicht mehr auf Vollständigkeit und Übereinstimmung
mit den Originalen überprüfbar. Die restlichen Akten sind so lückenhaft,
dass die Bearbeitung der Angelegenheit nicht hinreichend nachzuvollziehen
ist.
- Die Originalakten weiterer sieben Privatisierungsvorgänge
sind ebenfalls verschwunden. (Bagger-, Bugsier und Bergungsreederei,
Grimmener Hähnchen, Baukombinate ELBO, Deutsche Seereederei Rostock,
Interhotel, Motorradwerke Zschopau und Mitteldeutsche Kali)
- Die Akten über die Lieferung von Fuchs-Panzern an
das Königreich Saudi-Arabien sind unvollständig, insbesondere zu
entscheidenden Zeitabschnitten.
- Die Akten über den Verkauf der Eisenbahnerwohnungen
sind so unvollständig, dass die Entscheidungsabläufe im Kanzleramt nicht
mehr zu erkennen sind. Insbesondere über die entscheidende Sitzung am 8.
Juni 1998 im Kanzleramt finden sich keine Protokolle oder Vermerke in den
Akten. Cirka sechs Leitungsvorlagen für den Bundeskanzler sind
verschwunden.
- Die Akten über die Unterstützung des
Bear-Head-Projektes der Firma Thyssen in Kanada durch den Kanzler oder das
Kanzleramt sind unvollständig und außerdem nur zufällig in Unterlagen zu
einer Weinbrennerei unter einer falschen Bezeichnung gefunden worden.
- Akten zum Export von Airbussen nach Kanada und
Thailand wurden nicht vorgefunden. Dagegen sind Dokumente zu Exporten in
andere Länder vorhanden.
- Auf Grund des Ermittlungsergebnisses wurden neben
einer Strafanzeige gegen Unbekannt gegen zwei Beamte Strafanträge gestellt
und empfohlen, gegen frühere Beamte förmliche Disziplinarverfahren
einzuleiten und gegen drei weitere Beamte förmliche Verweise auszusprechen.
Die Staatsanwaltschaft Bonn sollte sich nicht dem
Vorwurf aussetzen, Amtspflichten zu verletzen. Sie muss die vorliegenden
Erkenntnisse zum Anlass nehmen, eigene Ermittlungen zu Offizialdelikten
aufzunehmen, um strafrechtlich relevante Tatbestände einer juristischen Überprüfung
zu unterziehen. Sie hat insbesondere nicht einmal den Ermittlungsführer im
Kanzleramt Dr. Hirsch vernommen oder auch nur zu seinen Erkenntnissen befragt.
Der Verdacht, dass unter dem ehemaligen Chef des
Bundeskanzleramts Friedrich Bohl gegen Strafgesetze verstoßen wurde, besteht
fort. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet durch Vernehmungen von
Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen zu ermitteln, ob Straftaten nach den
Paragrafen 133 Strafgesetzbuch (StGB) [Verwahrungsbruch], 274 StGB
[Urkundenunterdrückung] und 303a und b StGB [Datenlöschung und
Computersabotage] begangen wurden und aufzuklären sind.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin
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jhz, 09.04.02