kulturostTatort Kanzleramt

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen im CDU-Parteispenden-Untersuchungsausschuss Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) und Frank Hofmann (SPD) erklären zur Anhörung des Sonderermittlers Dr. Burkard Hirsch:

Der Bericht des Sonderermittlers Dr. Burkhard Hirsch zu Aktenvernichtung und Datenlöschungen spricht eine eindeutige Sprache:

  1. Bundeskanzler Kohl, der Chef des Bundeskanzleramtes Bohl, die Staatsminister Pfeiffer und Schmidbauer haben gesäuberte Akten hinterlassen. Teile der Akten wurden entweder geschreddert oder ausgelagert, zum Beispiel in private Archive oder in die Konrad-Adenauer-Stiftung. Darunter befinden sich zahlreiche eindeutig dienstliche Akten, die nicht mitgenommen oder vernichtet werden durften.
  2. Der gesamte Datenbestand des Kanzleramtes zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme ist zu etwa zwei Dritteln zentral gelöscht worden, und zwar zum großen Teil ohne Kenntnis der  Nutzer der Daten.
  3. Die Aktenregistratur des Bundeskanzleramtes war so mangelhaft, dass der Verbleib der Akten nicht lückenlos nachgewiesen werden konnte. Akten konnten unkontrolliert entnommen werden.
  4. Sämtliche Akten (sechs Bände) zum Vorgang Leuna / Minol, Elf-Aquitaine, die dem Untersuchungsausschuss "Treuhand" vorgelegt worden waren, sind nach der Rückgabe durch den Untersuchungsausschuss im Kanzleramt verschwunden. Die bei Abgabe angelegten Kopien sind zwar vorhanden, aber nicht mehr auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Originalen überprüfbar. Die restlichen Akten sind so lückenhaft, dass die Bearbeitung der Angelegenheit nicht hinreichend nachzuvollziehen ist.
  5. Die Originalakten weiterer sieben Privatisierungsvorgänge sind ebenfalls verschwunden. (Bagger-, Bugsier und Bergungsreederei, Grimmener Hähnchen, Baukombinate ELBO, Deutsche Seereederei Rostock, Interhotel, Motorradwerke Zschopau und Mitteldeutsche Kali)
  6. Die Akten über die Lieferung von Fuchs-Panzern an das Königreich Saudi-Arabien sind unvollständig, insbesondere zu entscheidenden Zeitabschnitten.
  7. Die Akten über den Verkauf der Eisenbahnerwohnungen sind so unvollständig, dass die Entscheidungsabläufe im Kanzleramt nicht mehr zu erkennen sind. Insbesondere über die entscheidende Sitzung am 8. Juni 1998 im Kanzleramt finden sich keine Protokolle oder Vermerke in den Akten. Cirka sechs Leitungsvorlagen für den Bundeskanzler sind verschwunden.
  8. Die Akten über die Unterstützung des Bear-Head-Projektes der Firma Thyssen in Kanada durch den Kanzler oder das Kanzleramt sind unvollständig und außerdem nur zufällig in Unterlagen zu einer Weinbrennerei unter einer falschen Bezeichnung gefunden worden.
  9. Akten zum Export von Airbussen nach Kanada und Thailand wurden nicht vorgefunden. Dagegen sind Dokumente zu Exporten in andere Länder vorhanden.
  10. Auf Grund des Ermittlungsergebnisses wurden neben einer Strafanzeige gegen Unbekannt gegen zwei Beamte Strafanträge gestellt und empfohlen, gegen frühere Beamte förmliche Disziplinarverfahren einzuleiten und gegen drei weitere Beamte förmliche Verweise auszusprechen.

Die Staatsanwaltschaft Bonn sollte sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Amtspflichten zu verletzen. Sie muss die vorliegenden Erkenntnisse zum Anlass nehmen, eigene Ermittlungen zu Offizialdelikten aufzunehmen, um strafrechtlich relevante Tatbestände einer juristischen Überprüfung zu unterziehen. Sie hat insbesondere nicht einmal den Ermittlungsführer im Kanzleramt Dr. Hirsch vernommen oder auch nur zu seinen Erkenntnissen befragt.

Der Verdacht, dass unter dem ehemaligen Chef des Bundeskanzleramts Friedrich Bohl gegen Strafgesetze verstoßen wurde, besteht fort. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet durch Vernehmungen von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen zu ermitteln, ob Straftaten nach den Paragrafen 133 Strafgesetzbuch (StGB) [Verwahrungsbruch], 274 StGB [Urkundenunterdrückung] und 303a und b StGB [Datenlöschung und Computersabotage] begangen wurden und aufzuklären sind.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin

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