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Zum Internationalen Frauentag
Verfolgte Frauen schützen!

Weltweit wird die Zahl der Menschen, die sich auf der Flucht befinden auf nahezu 20 Millionen geschätzt. Sie fliehen vor Kriegen, Bürgerkriegen, politischer, ethnischer, religiöser Verfolgung, wirtschaftlichem Elend und Hungersnöten. Annähernd 80 Prozent dieser Menschen sind Frauen und Kinder.
Frauen werden Opfer von politischer Haft, Folter, sexueller Ausbeutung und Gewalt oder verschwinden spurlos. Frauen werden nicht nur wegen ihren politischen Aktivitäten, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, ihrer Hautfarbe und Religion diskriminiert, inhaftiert, gefoltert oder ermordet, sondern auch, weil sie Angehörige von politisch aktiven Männern sind oder moralische und soziale Regeln ihres Landes übertreten bzw. nicht dem traditionellen Bild der Frau in ihrer Gesellschaft entsprechen. Sie sind deshalb in ihrem täglichen Leben vielfältigen Diskriminierungen und Angriffen auf ihre Persönlichkeit ausgesetzt
Von sexuellen Gewalterfahrungen berichten zahlreiche verfolgte Frauen. Frauen sollen im Innersten ihrer Person und ihres Selbstverständnisses erschüttert werden. Oftmals interessiert die Frau als Person gar nicht, sondern sie wird als Werkzeug einer besonderen Form psychischer Folter gegen ihre Familie oder Gruppe benutzt. Ziel ist es, den männlichen Angehörigen oder der Gruppe ihre Machtlosigkeit zu demonstrieren.
Diese Situationen zwingen die Frauen ihr Land zu verlassen, um ihr Leben zu retten oder sich besonderen, einschränkenden, benachteiligenden und entwürdigenden gesellschaftlichen Verhältnissen zu entziehen. Auch im Verlauf der Flucht erleben zahlreiche Frauen sexuelle Übergriffe, körperliche Gewalt und andere Formen der Erniedrigung z.B. durch männliche Fluchthelfer und Grenzbeamte.
Erreichen diese Frauen trotz allen widrigen Umständen die Bundesrepublik als Zufluchtsland ist ihre Situation als weiblicher Flüchtling keineswegs beendet. Nicht genug, daß diese Frauen mit ihrer Entwurzelung, mit totaler Armut, dem Verlust ihres Ansehens etc. fertig werden müssen, leben sie im Zufluchtsland Bundesrepublik in einer Situation, die sie vielfältiger Benachteiligung und Ausgrenzung in unterschiedlichen Lebenszusammenhängen aussetzt. Unzureichende medizinische und psychosoziale Versorgung, die vielfach menschenunwürdige Behandlung durch Ausländerbehörden, rassistische Übergriffe etc. gehören zum Alltag dieser Frauen.
Obwohl Frauen in spezifischer Weise Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, werden auch heute noch Anträge von asylsuchenden Frauen abgelehnt, wenn sie solche geschlechtsspezifische Gründe angeben. Sexuelle Gewalt, ungewollte Schwangerschaften, geschlechtsspezifische Diskriminierungen werden nicht als Unterdrückung und Verfolgung angesehen, sondern mit den kulturellen Unterschieden des Fluchtlandes, der dort herrschenden Kriegssituation oder mit den besonderen Umständen der Flucht erklärt.
Ein verbesserter Schutz für verfolgte Frauen ist unverzichtbar. Dazu ist u.a. die Rückkehr zu den internationalen Standards des Flüchtlingsrechts sowie die uneingeschränkte Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zwingend notwendig. Der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention muss auch denen zukommen, denen Verfolgung durch sexuelle Gewalt droht oder die unmenschliche Behandlung zu erwarten haben, weil sie gegen die sozialen und moralischen Normen ihres Herkunftslandes verstoßen haben. Ebenso notwendig ist die Anerkennung von Verfolgung durch nichtstaatliche Organe. Frauen sind von der Praxis des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte, Opfern nichtstaatlicher Verfolgung oft jeglichen Schutz zu versagen oder Menschenrechtsverletzungen, selbst wenn sie von Amtspersonen begangen werden, als privat zu erklären, besonders betroffen.
Dem Schutzbedürfnis verfolgter Frauen muss ebenfalls durch eine Änderung entsprechender Gesetze und Verwaltungsvorschriften Rechnung getragen werden. Die Rot-Grüne Regierung hat zwar in ihrem Koalitionsvertrag die Absicht erklärt, daß sie die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeitet. Um einen verbesserten Schutz für verfolgte Frauen umzusetzen, reichen Absichtserklärungen allerdings nicht aus. Um die alltäglichen rassistischen Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu bekämpfen, müssen die rechtlichen, politischen und sozialen Grundlagen zu einer Gleichstellung der hier lebenden MigrantInnen und Flüchtlinge geschaffen werden und um Frauenrechte durchzusetzen müssen sie einklagbar sein.
Damit das nicht nur Worte auf dem Papier bleiben, braucht es politischen Druck und politische Arbeit gegen Rassismus und rassistische Diskriminierung.

Antirassistische Initiative Bergedorf
Wir treffen uns immer mittwochs um 20.00 Uhr im Flop (Unser Haus e.V.)

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